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Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Zuschüssen und der Förderung zur beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer ist jeweils die Dienststelle, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt.
- Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
- Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)
- Weitere Informationsmedien
Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
Nach der Vorschrift des § 235c Sozialgesetzbuch Teil III können Arbeitgeber für die berufliche Weiterbildung ihres Arbeitnehmers einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn ein ungelernter Arbeitnehmer im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einen anerkannten Berufsabschluss erwirbt und wegen der Teilnahme an der Maßnahme die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbracht werden kann. Der Arbeitsentgeltzuschuss wird bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit erbracht.
Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre " Was? Wie viel? Wer? ".
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)
Zweifelsohne ist die Weiterbildung der in Beschäftigung stehenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt aber entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering.
Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern im Rahmen eines speziellen Programms seit 2006 zusätzliche Mittel im Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Das Programm WeGebAU wird auch in 2009 fortgesetzt.
Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen im Fokus des Programms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Um die Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen zu unterstützen, setzt die BA seit Oktober 2007 bundesweit sogenannte Weiterbildungsberater ein. Aufgabe der Weiterbildungsberater ist es, im Rahmen von Unternehmensbesuchen durch auf die Unternehmen zugeschnittene Beratungen das Interesse und die Bereitschaft zu wecken, gering qualifizierte und ältere Mitarbeiter zu qualifizieren. Sie informieren über bestehende Fördermöglichkeiten, klären die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen, stellen die Weiterbildungsbedarfe fest und unterstützen die Unternehmen bei der Organisation der Weiterbildung für die betroffenen Beschäftigten. Die Weiterbildungsberater stellen auch den Kontakt für die Arbeitgeber mit dem zuständigen Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit vor Ort her.
Weiter Informationen vom Amt für Arbeit als PDF Datei:
Broschüren: Was? Wie viel? Wer? Faltblatt Qualifizierung zahlt sich aus - WeGebAU 2008 Faltblatt Zuschuss zum Arbeitsentgelt - WeGebAU 2008
Merkblatt: Merkblatt 6 - Förderung der beruflichen Weiterbildung
Quelle: Bundesamt für Arbeit Stand: 12/2008
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