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Führerschein - Klassen
Übersicht der Führerscheinklassen die wir schulen:
Klasse
Beschreibung
Anforderungen

Führerscheinklasse PKW B, BE
B

Golf V Plus

Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zG)
und nicht mehr als 8 Sitzplätzen plus Fahrer

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist
als die Leermasse des Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Mindestalter: 18

Ausbildung: Theorie und
Praxis

Prüfung: Theorieprüfung,
Praktische Prüfung

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen:
L, M

BE

Anhänger
Ab dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem
Kraftwagen der Klasse B einen der hier genanten Anhänger ziehen möchten!


- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse (zG) größer ist als die Leermasse des Pkw
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmasse von Pkw und Anhänger größer als 3,5 t beträgt.
Mindestalter: 18

Ausbildung: Praxis

Prüfung:Praktische Prüfung

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen:
L, M

Erweiterte Informationen zu Führerscheinklasse B,BE


Motorrad Klassen A, A1, M, Mofa
A
unbeschränkt



Schwere Krafträder
Motorrad über 25 kW Motorleistung
oder
einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

Mindestalter: 25

Ausbildung: Theorie und
Praxis

Prüfung: Theorieprüfung,
Praktische Prüfung

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen:
A beschränkt, A1, M

A
beschränkt



Mittelschwere Krafträder

Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer
Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

(2 Jahre nach Erteilung der Klasse A1
dürfen alle Krafträder gefahren werden.)

Mindestalter: 18

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen:
A1, M

A1



Leichtkrafträder
Motorrad bis 125 ccm Hubraum
und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

Bis zum Erreichen des 18.
Lebensjahres dürfen Sie nur
Leichtkrafträder mit höchstens 80
km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) fahren.
Mindestalter: 16

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen:
M

M


Zweirädrige Kleinkrafträder / Zweirädrige
Fahrräder mit Hilfsmotor

Motorrad bis 50 ccm Hubraum
und nicht mehr als 45 km/h
(bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)
Mindestalter: 16

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen:
-

Mofa


Mofa
bis 50 ccm Hubraum und
maximal 25 km/h
(bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit),
einsitzig.
Mindestalter: 15

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:Theorieprüfung

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen:
-

Erweiterte Informationen zu Führerscheinklasse A,A1,M,Mofa


Führerscheinklasse Dreirad-Quad S
S

Quad
Dreirädrige Kleinkrafträder
und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
(bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
mit Motoren-/Antriebsarten:
- Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm
- andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
- Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung
Mindestalter: 16

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen:
-

Erweiterte Informationen zu Führerscheinklasse S


Führerscheinklasse LKW C1, C1E, C, CE
C1
Leichtere LKW

Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
auch mit
Anhänger bis 750 kg zG

Mindestalter: 18 (21 Gewerblich
wenn die zG des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt)

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen:
-

C1E
Leichtere Lastzüge

Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
auch mit
Anhänger über 750 kg zG

Die Gesamtmasse des Anhängers
darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und
die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
Mindestalter: 18 (21 Gewerblich
wenn die zG des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt)

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Vorbesitz:C1

Eingeschlossene Klassen:
BE
bei Besitz von D1: D1E

C

Kraftwagen über 3,5 t zG
(nach oben keine Beschränkung) auch mit
Anhänger bis 750 kg zG
Mindestalter: 18 (21 Gewerblich
wenn die zG des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt)

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen:
C1

CE

Kraftwagen über 3,5 t zG
(nach oben keine Beschränkung) und
Anhänger über 750 kg zG

Mindestalter: 18 (21 Gewerblich
wenn die zG des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt)

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Vorbesitz: C

Eingeschlossene Klassen:
C1E, BE, T,
bei Besitz von D1: D1E,
bei Besitz von D: DE

Erweiterte Informationen zu Führerscheinklasse C1, C1E, C, CE


Führerscheinklasse Bus D1, D1E, D, DE
D1

Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen

- auch mit Anhänger bis 750 kg zG
Mindestalter: 21

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen:
-

D1E

Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen

- mit Anhänger über 750 kg zG
Mindestalter: 21

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praktische Prüfung

Vorbesitz: D1

Eingeschlossene Klassen:
BE, bei Besitz von C1: C1E

D

Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen

- auch mit Anhänger bis 750 kg zG
Mindestalter: 21

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen:
D1

DE

Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen

- mit Anhänger über 750 kg zG
Mindestalter: 21

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praktische Prüfung

Vorbesitz: D

Eingeschlossene Klassen:
D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E

Erweiterte Informationen zu Führerscheinklasse D1, D1E, D, DE


Führerscheinklasse L, T
L


Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
(dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
bis 25 km/h bbH auch mit Anhänger

Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger
Mindestalter: 16

Ausbildung: Theorie

Prüfung:Theorieprüfung

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen:
-

T


Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 (bis 18 Jahre
Klasse T Zugmaschine begrenzt auf 40 km/h)
Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen:
L, M, S

Erweiterte Informationen zu Führerscheinklasse L, T

zG = zulässige Gesamtmasse, bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

© Fahrschule Roland Häffner - Fahrschule aller Klassen

 
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