Start Ausbildung Ladekranfahrer
Ausbildung zum Ladekranfahrer

Ausbildung zum Ladekranfahrer Erstschulung, sowie jährliche Unterweisung.Ladekran.jpg

Wer benötigt einen Fahrausweis für Ladekran ?
Nach den Berufsgenossenschaftlichen Richtlinien benötig jeder der beruflich einen
Ladekran bedient, einen Fahrausweis, mit eingetragenem Fahrauftrag und den für das Fahrzeug erforderlichen Führerschein.


Dauer:
  • 4Tage bei Ersterwerb
  • 4 Unterrichtsstunden jährliche Unterweisung

Voraussetzungen:
  • bei Ersterwerb, Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung, besonders räumliches Sehen sowie den für das Kranfahrzeug erforderliche Führerschein
  • bei jährlicher Unterweisung, gültiger Fahrausweis.

Inhalte der Ausbildung:
  • Gesetzliche Vorschriften
  • Vorgaben der Berufsgenossenschaft
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Bedienvorschriften
  • Sicherheitsregeln
  • persönliche Schutzausrüstungen
  • Sicherheitseinrichtungen an Ladekran
  • Baugruppen Bauarten
  • Umgang mit Last
  • Traglasttabellen
  • Handzeichen
  • Tansport des Ladekrans-Aufstellung-Abstützung-Unterbauung
  • Pflege und Wartung
  • Sichtkontrollen-Funktionsproben-Ablegereife
  • Verhalten bei Störungen
  • praktische Übungen
  • Theorieprüfung und praktische Prüfung (intern)

Abschluß:

Personenbezogener Fahrausweis für Ladekran mit interner Theoretischen und praktischen Prüfung
(Fahrausweis ist von der Berufsgenossenschaft anerkannt).

Kompetenz:
Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus und Weiterbildung von Ladekranfahrer und auch sonstigen Kranfahrern Sie besitzen alle eine anerkannte Ausbildereignungsprüfung.

Besonderer Hinweis:
Die Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit förderbar mit einem Bildungsgutschein. Wir beraten Sie gerne!

Obige Aus bzw Weiterbildungen führen wir gerne auch in Ihren Geschäftsbereichen durch.

Hinweis für den Unternehmer:

Jeder Unternehmer ist verpflichtet eine gesonderte Einweisung auf den von ihm eingesetzten Ladekran durchzuführen, des weiteren muss er einen schriftlichen Fahrauftrag erteilen. Dieser ist im Fahrausweis einzutragen. Der Unternehmer ist außerdem verpflichtet eine jährliche Unterweisung durchführen zu lassen, auch diese ist im Fahrausweis einzutragen. (Berufsgenossenschaftliche Richtlinien)

 

ladekran01
ladekran01
ladekran02
ladekran03
ladekran04
ladekran05
ladekran06
 
Seite bookmarkenHomepage bookmarkenAls Startseite festlegenDiese Seite teilenVersendenDiese Seite drucken
Zum Seitenanfang

Aktueller Flyer

flyer_s1_500

Unsere aktuelle Ausbildungsübersicht als PDF Flyer zum Download:

Ausbildungsübersicht 2010/11 (2.012kb)

(Sie benötigen zur Ansicht den Acrobat Reader, den Sie hier herunterladen können!)

Aktuelle Kurse

home search