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Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer |
Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer mit Fahrausweis, sowie jährliche Unterweisung nach BGV A1
Wer benötigt einen Fahrausweis für Flurförderzeuge(Gabelstapler) ?
Nach den Berufsgenossenschaftlichen Richtlinien benötig jeder der beruflich einen Gabelstapler bedient,einen Fahrausweis mit eingetragenem Fahrauftrag
Dauer:
- 2 Tage bei Ersterwerb
- 4 Unterrichtsstunden jährliche Unterweisung
Voraussetzungen:
- bei Ersterwerb, Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung.
- bei jährlicher Unterweisung, gültiger Fahrausweis.
Inhalte der Ausbildung:
- Rechliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion Flurförderzeuge
- Technik Flurförderzeuge
- allgemeiner Betrieb
- Umgang mit Last
- Standsicherheit, allgemeine Sicherheitsregeln
- Verkehrswege und Regeln
- Fahrübungen nach BGV 925
- Theoretische und praktische Prüfung
Abschluß: Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit interner Theoretischen und praktischen Prüfung (Fahrausweis ist von der Berufsgenossenschaft anerkannt).
Kompetenz: Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus und Weiterbildung von Gabelstaplerfahrern. Sie besitzen eine anerkannte Ausbildereignungsprüfung.
Besonderer Hinweis: Die Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit förderbar mit einem Bildungsgutschein. Wir beraten Sie gerne!
Obige Aus bzw Weiterbildungen führen wir gerne auch in Ihren Geschäftsbereichen durch.
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